Das häufigste verfassungsgerichtliche Verfahren auf Bundesebene ist das der Verfassungsbeschwerde. Dabei versucht der Bürger, eine Verletzung seiner Grundrechte durch den Staat vor dem Bundesverfassungsgericht geltend zu machen.
Eine behördliche Entscheidung (bspw. im Verwaltungsrecht) muss dabei stets zunächst vor den zuständigen Gerichten angefochten werden, um die mögliche Verfassungswidrigkeit zu beseitigen. Erst, wenn hier kein Erfolg zu verbuchen ist, steht die Verfassungsbeschwerde überhaupt zur Verfügung. Aber auch die gerichtliche Entscheidung selbst kann Grundrechte verletzen und dementsprechend angefochten werden.
Verfassungsbeschwerden stellen die Königsdisziplin der Juristerei dar. Bei den Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht wirken Fehler oder Ungenauigkeiten besonders schwer, weil sie häufig nicht mehr nachträglich korrigierbar sind. Darum nehmen auch die besten Rechtsanwälte in ihren Fachbereichen oft keine Verfassungsbeschwerden an, sondern verweisen an spezialisierte Kollegen. Rechtsanwalt Thomas Hummel ist aber in diesem Bereich spezialisiert und kann für Sie eine Verfassungsbeschwerde einlegen. Bei der Klärung der Frage, ob Sie die Verfassungsbeschwerde erheben können und wollen, soll Ihnen diese Homepage einen gewissen Anhaltspunkt bieten.
Grundvoraussetzung: Rechtswegerschöpfung
Voraussetzung für die Einlegung einer Verfassungsbeschwerde ist daher stets die Beschreitung des Rechtswegs, also die Nutzung aller vom jeweiligen Prozessrecht vorgesehenen Rechtsmittel. Die ist meist die Berufung und, soweit vorgesehen, die Revision.
Bei einem Strafurteil des Amtsgerichts müssen zunächst die Berufung zur Kleine Strafkammer beim Landgericht (soweit zulässig) und die Revision zum Oberlandesgericht eingelegt werden. Hat in erster Instanz bereits die Große Strafkammer beim Landgericht oder gar das Oberlandesgericht (z.B. der Staatsschutzsenat) entschieden, gibt es nur die Revision, die direkt zum Bundesgerichtshof geht.
Ebenso muss z.B. im Verwaltungsrecht der Rechtsweg bis zum Oberverwaltungsgericht/Verwaltungsgerichtshof, in seltenen Fällen sogar bis zum Bundesverwaltungsgericht, eingeschlagen oder in Steuerangelegenheiten der Bundesfinanzhof angerufen werden. Im Familiengericht gibt es in aller Regel mit dem Amtsgericht (Familiengericht) und dem Oberlandesgericht nur zwei Instanzen. Der genaue Rechtsweg ist nur durch Kenntnis der jeweiligen Prozessordnung zu bestimmen.
Je nach Verfahrensart und Rechtsgebiet werden diese Rechtsmittel teilweise auch als Beschwerde bzw. Rechtsbeschwerde bezeichnet. Diesen Weg müssen Sie grundsätzlich mit einem auf diesen Rechtsbereich spezialisierten Rechtsanwalt, dem Instanzanwalt, gehen.
Nach Durchlaufen des Rechtswegs kann eine Verfassungsbeschwerde eingelegt werden. Diese richtet sich gegen alle staatlichen Entscheidungen im Laufe des Verfahrens, allerdings in der Gestalt des letzten gerichtlichen Urteils.
Kurze Einreichungsfrist bei Verfassungsbeschwerden sorgt für Schwierigkeiten
Im Verfassungsbeschwerdeverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht ist ein spezialisierter Anwalt notwendig, der die vielen Hürden und Fallen kennt, an denen eine Verfassungsbeschwerde formal scheitern kann. Das Verfassungsrecht kennt einige Regeln, die manch einem ausschließlich vor den Zivil-, Straf- oder Verwaltungsgerichten tätigen Rechtsanwalt völlig unbekannt sind.
Auch ist es notwendig, schnell handeln und die Arbeit beginnen zu können – denn die kurze Einreichungsfrist von gerade einmal einen Monat ab dem Zugang der angefochtenen Entscheidung muss unbedingt eingehalten werden. Bis zu diesem Zeitpunkt muss man die Verfassungsbeschwerde einlegen und müssen alle Unterlagen beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vorliegen. Ein Nachreichen von Unterlagen oder klärende Rückfragen durch das Gericht sind nicht vorgesehen. Der Rechtsanwalt muss also selbständig für die gewissenhafte Einhaltung aller notwendigen Formalien sorgen.
Die Kanzlei Abamatus hat die Abläufe zwischen Rechtsanwalt und Mitarbeitern aufgrund der hohen Zahl bearbeiteter Verfassungsbeschwerden so angepasst, dass all dies kein Problem darstellt. Soweit notwendig, arbeiten wir auch mit anderen Rechtsanwälten zusammen, um das Verfahren weiter beschleunigen zu können.
Prozessuale Grundrechte betroffen?
Im Rahmen der Prüfung einer Verfassungsbeschwerde wird man regelmäßig zuerst darauf achten, welche prozessualen Grundrechte betroffen sind. Prozessuale Grundrechte sind solche, die die Position des Bürgers vor Gericht betreffen. Zu diesen Grundrechten gehören der Anspruch auf rechtliches Gehör, das Recht auf ein faires Verfahren und das Recht darauf, dass der gesetzlich zuständige Richter den Prozess entscheidet. Im Strafrecht kommen noch Spezialrechte wie das Doppelbestrafungsverbot und das Analogie- und Rückwirkungsverbot hinzu.
Dabei ist aber zu beachten, dass das jeweilige Prozessrecht (z.B. aus der Zivilprozessordnung, der Strafprozessordnung oder der Finanzgerichtsordnung) bestimmt, welche Rechte die Beteiligten haben. Diese gesetzgeberischen Entscheidungen werden vom Bundesverfassungsgericht akzeptiert und im Rahmen der Verfassungsbeschwerde nicht angetastet. Darüber hinaus ist auch nicht jeder Verstoß gegen Prozessrecht unmittelbar ein Grundrechtsverstoß. Vielmehr muss das Gericht das anzuwendende Prozessrecht derart verkannt haben, dass es eben das rechtliche Gehör, das faire Verfahren usw. verletzt.
Das Bundesverfassungsgericht will auch vermeiden, zu einem Fachgericht zu werden, das jede Entscheidung der untergeordneten Gerichte nach Fachrecht überprüft. Bezugspunkt einer Verfassungsbeschwerde muss daher immer sein, dass Grundrechte verletzt wurden, nicht einfach nur, dass das Urteil „falsch“ ist.
Daher braucht es eine detaillierte Auseinandersetzung mit der Entscheidung, die genau herausarbeitet, inwieweit gegen Grundrechte verstoßen wurde. Dies ist die Aufgabe der Rechtsanwalts, der Sie bei Ihrer Verfassungsbeschwerde vertritt.
Materielle Grundrechte betroffen?
Als materielle Grundrechte bezeichnet man alle Grundrechte, die nicht prozessuale Grundrechte sind. Es handelt sich also um Grundrechte, die vom Staat in jeder Situation (auch außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens) beachtet werden müssen. Die Grundrechte wie Meinungsfreiheit, Berufsfreiheit, Religionsfreiheit oder das Recht auf Eigentum sichern die Freiheit des Einzelnen gegen den Zugriff des Staates. Leider geht die Tendenz immer mehr dazu, dass die Grundrechte eingeschränkt und dem Staat immer weitere Befugnisse gegeben werden.
Da man bei der Verfassungsbeschwerde aber fast immer gegen gerichtliche Entscheidungen vorgeht, ist der Hauptvorwurf in der Begründung, dass die urteilenden Gerichte diese materiellen Grundrechte verkannt haben.
Verurteilt ein Strafgericht jemanden wegen Beleidigung, kann dies die Meinungsfreiheit betreffen. Wird jemandem im Zivilverfahren kein Schadenersatz für die Beschädigung seines Autos zugesprochen, kann sein Eigentumsgrundrecht verletzt worden sein. Der Gleichbehandlungsgrundsatz kann betroffen sein, wenn das Finanzamt und die Finanzgerichte eine unfaire Besteuerung vornehmen. Notwendig ist hier also zunächst eine Feststellung, welche Grundrechte betroffen sind. Das muss die Verfassungsbeschwerde darlegen, das Bundesverfassungsgericht prüft also nicht selbstständig alle Grundrechte.
Daher muss jede juristische Argumentation hier besonders gut abgewogen werden. Rechtliche Fehler oder Unzulänglichkeiten verzeiht das BVerfG selten. Häufig werden Verfassungsbeschwerden auch wegen formaler Mängel abgelehnt oder gar nicht erst zur Entscheidung angenommen.
Grundrechtseingriff auf gesetzlicher Basis
Eine Grundrechtseinschränkung durch ein Gesetz ist grundsätzlich möglich. Aber längst nicht jedes Gesetz ist unbedingt verfassungskonform. In manchen Fällen geht der Gesetzgeber zu weit und schränkt die persönlichen Freiheiten seiner Bürger in unzulässiger Weise ein. Dann ist eine Verfassungsbeschwerde in der Regel auch erfolgreich und führt zur Aufhebung des Gesetzes.
Mehr dazu:
Wenn ein Gesetz als solches nicht gegen das Grundgesetz verstößt, kann es immer noch sein, dass die konkrete Anwendung des Gesetzes trotzdem verfassungswidrig war. Das ist z.B. dann der Fall, wenn die Behörde oder das Gericht das betreffende Gesetz nicht korrekt ausgelegt und die Grundrechte dafür nicht beachtet haben.
Rechtsanwalt Thomas Hummel prüft das Vorverfahren von Anfang bis Ende, ob sich hier Ansatzpunkte ergeben, die die Verfassungsbeschwerde chancenreich erscheinen lassen. Umgekehrt muss man aber auch genau hinschauen: Wurden rechtliche Möglichkeiten nicht konsequent genutzt, kann es sein, dass die nachfolgende Verfassungsbeschwerde kaum noch Chancen hat.
Auch insoweit ist zu beachten, dass es im Rahmen der Verfassungsbeschwerde nicht um eine Kritik an der materiellen Rechtsanwendung geht. Ob das Urteil richtig oder falsch ist, ob ein anderer Richter denn Fall anders entschieden hätte oder ob es begründete Einwände gegen die Entscheidung gibt, ist nicht relevant. Ihr Anwalt muss vielmehr dem Bundesverfassungsgericht darlegen, dass die Gerichte nicht nur die einfachen Gesetze, sondern gerade die Grundrechte nicht ausreichend berücksichtigt haben oder in ihrer Bedeutung für den vorliegenden Fall verkannt haben.
Besonderheiten des Rechtsgebiets betrachten
Die Regularien für Verfassungsbeschwerden sind, unabhängig vom jeweiligen Rechtsgebiet, die gleichen. Formell gesehen gibt es hier keine größeren Unterschiede. Freilich sind die in Frage kommenden materiellen Grundrechte, wie eben schon angeschnitten, je nach Rechtsbereich durchaus unterschiedlich. Will man eine Verfassungsbeschwerde erheben, muss man einerseits die spezifischen Grundlagen des Verfassungsrechts perfekt beherrschen, andererseits aber auch die Besonderheiten des jeweiligen Verfahrens beachten.
Daher ist die Herangehensweise oft eine andere, je nachdem, ob es nun um Familienrecht, um Strafrecht oder um Sozialrecht geht. Zunächst einmal sind die Urteil häufig etwas verschieden aufgebaut, man muss also ggf. anders nach Grundverstößen „suchen“. Dementsprechend unterscheiden sich die Urteile und Beschlüsse dann auch danach, an welchen Stellen und in welchen Zusammenhängen die Richter Ausführungen zu Grundrechten hätten machen müssen.
Desweiteren gibt es auch regionale Unterschiede bei der Abfassung von gerichtlichen Entscheidungen. Davon darf sich der Rechtsanwalt aber keinesfalls irritieren lassen, sondern er muss genau das zunutze machen, um für den Mandanten das Maximale zu erreichen.
Dies ist in aller Regel nur mit intensiven Erfahrungen aus allen Rechtsbereichen zu meistern. Aber genau das muss Ihr Rechtsanwalt leisten können, um die Chancen einer Verfassungsbeschwerde zu erhöhen. Die beste Verfassungsbeschwerde ist in der Regel die, die das Urteil auf möglichst breiter Front angreift und sich nicht nur auf einen Beschwerdepunkt verlässt.
Experte für Verfassungsbeschwerden kann helfen
Rechtsanwalt Thomas Hummel und seine Mitarbeiter sind stets bemüht, Ihren ganz persönlichen Fall genau zu analysieren und die rechtswissenschaftlichen Grundsätze sowie Präzedenzfälle auf die Besonderheiten des Verfahrens anzuwenden. In eine erfolgversprechende Verfassungsbeschwerde fließen einige Stunden Arbeit – hier kann man nicht einfach mit Textblöcken argumentieren.
Daher kann man es sich nicht leisten, einen Anwalt zu konsultieren, der sich erst einmal mit den rechtlichen Rahmenbedingungen und den einschlägigen Grundrechten beschäftigen muss und dabei vielleicht auch noch etwas Wichtiges übersieht. Wer davon ausgeht, er könne seine allgemeinen prozessualen Erfahrungen „eins zu eins“ auf das Verfahren über eine Verfassungsbeschwerde übertragen, wird häufig Schiffbruch erleiden. Die Verfassungsbeschwerde ist ein Rechtsgebiet, das man wirklichen Experten überlassen sollte.
Die Erfolgsaussichten von Verfassungsbeschwerden sind notorisch gering. Nur wenige Prozent der eingereichten Beschwerden (auch derjenigen, die von Rechtsanwälten bearbeitet wurden) werden überhaupt zur Entscheidung angenommen. Von den angenommenen Verfassungsbeschwerden sind auch längst nicht alle erfolgreich. Schuld daran sind formelle Fehler, oft aber auch eine ungenügende Darlegung der verfassungsrechtlich relevanten Tatsachen. Die Anforderungen an den Anwalt sind daher sehr hoch.
Kein „Fachanwalt für Verfassungsbeschwerden“
Die Besonderheiten der Verfassungsbeschwerden machen intensive Kenntnisse und praktische Erfahrungen damit notwendig. Allgemeine Kenntnisse aus einem bestimmten Rechtsbereich helfen dabei nicht weiter oder sind sogar hinderlich. So sind schon viele Kollegen schlicht reingefallen, weil sie die Verfassungsbeschwerdebegründung rechtzeitig „vorab ohne Anlagen“ eingereicht haben, aber die Verfahrensunterlagen erst nach Fristablauf beim Bundesverfassungsgericht eingetroffen sind. Die Verfassungsbeschwerde ist damit unweigerlich unzulässig.
Zwar gibt es den „Verfassungsbeschwerde-Anwalt“ oder einen „Fachanwalt für Verfassungsbeschwerden“ nicht als eigenes Berufsbild. Denn die Fachanwaltstitel, die in Deutschland anerkannt sind, ergeben sich aus der Fachanwaltsordnung. Diese zählt die möglichen Bereich der Fachanwälte auf, einen Fachanwalt für Verfassungsbeschwerden kennt die FAO dagegen nicht.
Rechtsanwalt Hummel: Obwohl ich also kein Fachanwalt für Verfassungsbeschwerden bin, beschäftige ich mich jeden Tag sehr intensiv mit dem Verfassungsrecht, mit den Grundrechten, mit dem Grundgesetz im Übrigen und mit den speziellen Anforderungen an Verfassungsbeschwerden. Hierzu gehört die Auseinandersetzung mit Urteilen, mit der Literatur und bspw. auch mit neuen Gesetzesentwürfen.
Die wissenschaftlichen Mitarbeiter der Kanzlei prüfen nach Anweisung durch Rechtsanwalt Thomas Hummel die Rechtsprechung, die Literatur und sonstige juristische Quellen dahingehend, welche Argumente es für Ihre Verfassungsbeschwerde gibt. Anschließend wird dies alles in die Verfassungsbeschwerdeschrift verarbeitet.
Praktische Erfahrung mit Verfassungsbeschwerden
Einige – bundesweit relativ wenige – Rechtsanwälte haben sich jedoch auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert und erledigen jedes Jahr zahlreiche Verfassungsbeschwerden vor dem Bundesverfassungsgericht aus den verschiedensten Rechtsgebieten und zu den verschiedensten Grundrechten.
Rechtsanwalt Thomas Hummel aus Gröbenzell bei München verfügt über intensive Erfahrung mit dem Verfassungsrecht, schwerpunktmäßig mit dem Recht der Bundesverfassungsbeschwerde. Er hat bereits viele Mandanten in Verfahren aus verschiedensten Rechtsbereichen und aus ganz Deutschland vertreten. Daneben unterstützt er andere Rechtsanwälte, die für ihre Mandanten die Verfassungsbeschwerde selbst übernehmen, aber zusätzliche Hinweise benötigen.
Gerne sieht sich Rechtsanwalt Hummel auch Ihren Fall zunächst einmal unverbindlich an und gibt eine erste Rückmeldung. Sie können der Kanzlei gerne die Unterlagen Ihres Falles zusenden, am besten die Entscheidungen aller beteiligten Gerichte und auch Rechtsmittelschriften Ihres Anwalts. Er wird dann versuchen, Ihnen eine Ersteinschätzung dahingehend zu geben, ob Erfolgsaussichten für eine Verfassungsbeschwerde bestehen und mit welchen Kosten Sie dann rechnen müssen.
Eine Zusendung per E-Mail ist hier sicher am praktischsten und ermöglicht bundesweit eine schnelle Bearbeitung Ihres Falles auch ohne persönliches Zusammentreffen.
Ganz wichtig ist: Ihrem Anwalt können Sie voll und ganz vertrauen. Nur, wenn Sie die Sachlage und Ihre rechtlichen Ziele offen legen, ist eine Vertretung möglich, mit der Sie am Ende rundum zufrieden sein werden. Alles, was Sie Rechtsanwalt Thomas Hummel in Bezug auf Ihre Verfassungsbeschwerde mitteilen, wird vertraulich behandelt und bleibt nur innerhalb der Kanzlei bekannt.
Umgekehrt bedeutet das aber auch, dass wir Ihnen gegenüber stets ehrlich sein werden. Hierzu gehört zunächst, dass eine Verfassungsbeschwerde grundsätzlich eher geringe Chancen hat. Nur ca. 3 % der Verfahren enden mit einem zumindest teilweisen Erfolg. Mit einem kompetenten Anwalt lässt sich diese Quote in gewissem Maße erhöhen. Wir werden Ihnen aber niemals einen Sieg garantieren können. Soweit wir der Verfassungsbeschwerde nach umfassender Prüfung gar keine Chance einräumen, teilen wir Ihnen das mit, damit Sie dann Ihre Entscheidung überdenken können.
Hoher Aufwand, hohe Kosten
Wegen des erheblichen Aufwands, der mit einer angemessenen Bearbeitung der Verfassungsbeschwerde verbunden ist, fallen natürlich auch erhebliche Kosten an. Mit mindestens 5000 Euro, meistens aber mit rund 8000 bis 20000 Euro müssen Sie grundsätzlich rechnen. Diese Kosten werden regelmäßig weder vom Staat noch von einer Rechtsschutzversicherung übernommen.
Ob Ihnen Ihre Rechtsdurchsetzung das wert ist, müssen Sie selbst wissen. Eine Verfassungsbeschwerde ist aber regelmäßig Ihre letzte Chance, doch noch etwas gegen eine aus Ihrer Sicht bestehende Fehlentscheidung zu unternehmen.
Sofern es noch andere Möglichkeiten gibt, die zielführender oder kostengünstiger sind als gleich eine Verfassungsbeschwerden einlegen zu lassen, wird Sie Rechtsanwalt Hummel aber selbstverständlich auch darauf hinweisen.
Ein erstes Vorgespräch zur Klärung der Sachlage ist grundsätzlich kostenlos. Dieses findet regelmäßig per E-Mail oder Telephon, gerne aber auch über WhatsApp statt.
Wenn Sie sich für die Verfassungsbeschwerde entschieden haben, werden Sie in deren Entstehung eng eingebunden: Alle Schriftsätze, die von unserer Kanzlei an das Bundesverfassungsgericht gehen, erhalten Sie vorher per E-Mail als PDF zur Voransicht. Anschließend können Sie Korrekturen und Ergänzungen anbringen, die wir – nach rechtlicher Prüfung – gerne einarbeiten. Erst, wenn die Verfassungsbeschwerde dem entspricht, was Sie sich vorstellen, wird sie das Haus verlassen.
Mehr Informationen zur Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht finden Sie hier:
- Fragen und Antworten zu den Grundrechten
- Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden – Positiv ausgegangene Verfahren vor den Verfassungsgerichten
Ausgewählte Fachartikel von Rechtsanwalt Thomas Hummel zur Bundes-Verfassungsbeschwerde bei anwalt.de:
- Warum übernimmt nicht jeder Anwalt Verfassungsbeschwerden?
- Wann kommt eine Verfassungsbeschwerde in Betracht?
(Letzte Aktualisierung: 11.03.2024)